Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySCHFG, Art. 41 KommZG i.V.m. Art. 63 GO erlässt der Schulverband Maroldsweisach folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
| auf | EUR | 625.150 |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben | ||
| auf | EUR | 72.400 |
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Steuersätze - entfällt
| (1) | Verwaltungsumlage | |
|
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 488.550 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
|
| 2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2024 auf 267 Verbandsschüler festgesetzt. |
|
| 3. | Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 1.829,7753 EUR festgesetzt. |
| (2) | Investitionsumlage | |
|
| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000 EUR festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Amtliche Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2025 des Schulverbandes Maroldsweisach
Die vorstehende Haushaltssatzung des Schulverbandes Maroldsweisach liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Schulverbandes bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Hauptstraße 24, 96126 Maroldsweisach, Zimmer-Nr. 6, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.