Bekanntmachung der Zweiten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Maroldsweisach für den Ortsteil Altenstein (BGS-WAS – Altenstein)
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 26.11.2024 die 2. Änderung der Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung des Marktes Maroldsweisach für den Ortsteil Altenstein (BGS-WAS-Altenstein) beschlossen.
Nachfolgend wird die Satzung im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gegeben.
Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Maroldsweisach für den Gemeindeteil Altenstein (BGS-WAS - Altenstein)
vom 27. November 2024
Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Markt Maroldsweisach folgende 2. Änderungssatzung:
§ 1
Änderung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Maroldsweisach für den Gemeindeteil Altenstein (BGS-WAS – Altenstein) vom 11.09.2012 (Zeilberg-Echo Nr. 38/2012 vom 21.11.2012), geändert durch Satzung vom 10.11.2015 (Zeilberg-Echo Nr. 48/2015 vom 27.11.2015) wird wie folgt geändert:
| 1. | § 10 erhält folgende Fassung: |
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| „§ 10 |
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| Grundgebühr |
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| 1Die Grundgebühr wird durch den Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. 2Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss |
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| bis 2,5 m³ / h 4,00 € / Monat |
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| bis 6,0 m³ / h 6,00 € / Monat |
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| bis 10 m³ / h 8,00 € / Monat |
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| über 10 m³ / h 14,00 € / Monat.“ |
| 2. | § 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung: |
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| „(3) Die Gebühr beträgt 1,95 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“ |
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt ab der
Abrechnung 2025.
Maroldsweisach, 27.11.2024