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Zeilberg-Echo
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung BGS-WAS Altenstein 2. Satzungsänderung

Bekanntmachung der Zweiten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Maroldsweisach für den Ortsteil Altenstein (BGS-WAS – Altenstein)

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 26.11.2024 die 2. Änderung der Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung des Marktes Maroldsweisach für den Ortsteil Altenstein (BGS-WAS-Altenstein) beschlossen.

Nachfolgend wird die Satzung im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gegeben.

Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Maroldsweisach für den Gemeindeteil Altenstein (BGS-WAS - Altenstein)

vom 27. November 2024

Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Markt Maroldsweisach folgende 2. Änderungssatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Maroldsweisach für den Gemeindeteil Altenstein (BGS-WAS – Altenstein) vom 11.09.2012 (Zeilberg-Echo Nr. 38/2012 vom 21.11.2012), geändert durch Satzung vom 10.11.2015 (Zeilberg-Echo Nr. 48/2015 vom 27.11.2015) wird wie folgt geändert:

1.

§ 10 erhält folgende Fassung:

„§ 10

Grundgebühr

1Die Grundgebühr wird durch den Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. 2Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss

bis 2,5 m³ / h 4,00 € / Monat

bis 6,0 m³ / h 6,00 € / Monat

bis 10 m³ / h 8,00 € / Monat

über 10 m³ / h 14,00 € / Monat.“

2.

§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Die Gebühr beträgt 1,95 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt ab der

Abrechnung 2025.

Maroldsweisach, 27.11.2024

gez.
Wolfram Thein
1. Bürgermeister