Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySCHFG, Art. 41 KommZG i.V.m. Art. 63 GO erlässt der Schulverband Maroldsweisach folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
auf — EUR 680.103
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
auf — EUR 66.400
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Steuersätze - entfällt
(1) Verwaltungsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 565.203 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 268 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 2.108,9664 EUR festgesetzt. |
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000 EUR festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Die vorstehende Haushaltssatzung des Schulverbandes Maroldsweisach liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Schulverbandes bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Hauptstraße 24, 96126 Maroldsweisach, Zimmer-Nr. 6, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.