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Zeilberg-Echo
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung und Ladung

Die Flurbereinigungsgenossenschaft Hohnhausen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).

Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer

Genossenschaftsversammlung

eingeladen.

Versammlungsort: Hohnhausen, Alte Schule

Versammlungszeit: Dienstag, den 13.01.2026 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Hohnhausen

2.

Bericht des Vorstandsvorsitzenden

3.

Bericht des Kassiers

4.

Bericht der Kassenprüfer

5.

Entlastung des Vorstandes

6.

Erläuterung der Möglichkeit der Auflösung der Flurbereinigungsgenossenschaft, sowie der Bildung eines Wahlausschusses

7.

Auflösung oder Fortbestand der Flurbereinigungsgenossenschaft

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.

Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.

Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.

Hohnhausen, den 24.11.2025
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Hohnhausen
gez. Willi Ebert