Gemeinderat Maroldsweisach hebt Bestattungsgebühren an – Neue Zahlen, teure Technik und ein Blick auf den Solarpark Gückelhirn
Von Helmut Will
Maroldsweisach. Das Sterben wird teurer – auch in der Marktgemeinde Maroldsweisach. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Wolfram Thein (SPD) eine umfassende Anpassung der Friedhofsgebühren beschlossen. Bereits in vorangegangenen Beratungen hatten sich die Ratsmitglieder mit dem Thema befasst, nun fiel die endgültige Entscheidung.
Deutliche Anhebung bei mehreren Bestattungsarten
Die Gemeinde arbeitet bei Bestattungsleistungen vertraglich mit den Bestattern Teufel, Höhn und Hanff zusammen. Die neuen Gebühren fallen zum Teil deutlich höher aus: Kindergräber bis 6 Jahre: künftig 350 Euro (bisher 300 Euro), Erwachsene: je nach Tiefe 700 Euro (550 Euro) bzw. 800 Euro (695 Euro), Frostzuschlag: 65 Euro statt 50 Euro. Bei Urnenbestattungen steigen die Preise ebenfalls: normale Tiefe: 180 Euro (150 Euro), doppelte Tiefe: 220 Euro (200 Euro), Frostzuschlag bleibt bei 25 Euro. Besonders ins Auge fällt eine Verdopplung der Kosten bei der Entfernung von Grabstätten: Einzel- und Urnengräber: 400 Euro (bisher 200 Euro), Doppelgräber: 500 Euro (bisher 250 Euro). Weitere Gebührenerhöhungen fielen moderater aus.
Erfrischungsgeld für Wahlhelfer steigt
Für die Kommunalwahl 2026 beschloss der Gemeinderat zudem eine Erhöhung des sogenannten „Erfrischungsgeldes“. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten künftig 50 Euro, zuvor waren es 40 Euro. Bereits beschlossen wurde die Anschaffung einer neuen Wasserrutsche für das Freibad Altenstein. Bürgermeister Thein informierte das Gremium, dass allein die technische Einbindung der Rutsche 47.600 Euro kosten werde.
Bürgerbegehren in Prüfung – Gericht stoppt Veröffentlichung von Satzung
Thein berichtete außerdem über den Stand des eingereichten Bürgerbegehrens, das sich derzeit in der rechtlichen Prüfung befindet. Am 3. Dezember soll in einer Sondersitzung beraten und entschieden werden. Im Zusammenhang mit dem geplanten Solarpark Gückelhirn hat die Gemeinde einen juristischen Dämpfer erhalten: Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied, dass Satzungsbeschlüsse zur Photovoltaikanlage vorerst nicht veröffentlicht werden dürfen. „Daran halten wir uns natürlich“, betonte Thein. Der weitergehende Eilantrag sei jedoch abgelehnt worden, sodass an der Umsetzung des Projektes weitergearbeitet werden könne. Ein Vertreter der Firma Opla aus Augsburg stellte dem Gemeinderat den aktuellen Stand des Bebauungsplans für den Solarpark vor und trug die Stellungnahmen der beteiligten Behörden vor. Nachdem die Einwendungen geprüft und berücksichtigt worden waren, fasste der Gemeinderat mehrere Zwischenbeschlüsse – sowohl zum Bebauungsplan selbst als auch zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Thematik ist „eine trockene Materie“, die viel Zeit erfordert. Zum Abschluss der Sitzung wurden mehrere Bauanträge behandelt und das gemeindliche Einvernehmen jeweils erteilt.
Für die Friedhöfe der Marktgemeinde Maroldsweisach werden die Bestattungsgebühren teurer. Ein Beschluss hierzu wurde bei der Sitzung am 25.11.25 gefasst. Das Foto zeigt den Friedhof in Geroldswind.