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Zeilberg-Echo
Ausgabe 26/2024
Aus dem Rathaus
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Verordnung des Marktes Maroldsweisach über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden – Hundeverordnung

In der Vergangenheit gehen vermehrt Beschwerden über das freie umherlaufen von Hunden innerhalb geschlossener Ortschaften bei der Verwaltung ein. Aufgrund dessen wird an die bestehende Hundeverordnung erinnert und diese erneut abgedruckt (siehe Amtliche Bekanntmachungen).

Wir bitten um Beachtung der Regelung.