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Zeilberg-Echo
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe

Der Verbandsrat des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 21.01.2025 öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können während des ganzen Jahres im Rathaus Seßlach - Kämmerei - innerhalb der allgemeinen Amtsstunden eingesehen werden (Art. 40 KommZG, § 4 Bekanntmachungsverordnung). Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.12.2024, Az.: 9412-13/2024/1 sein Einvernehmen erteilt.

Seßlach, den 12.12.2024
gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe (Landkreis Coburg) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  309.400,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  75.500,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Betriebskostenumlage

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

2. Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  50.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Seßlach, den 12.12.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe
gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender