Der Verbandsrat des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 21.01.2025 öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können während des ganzen Jahres im Rathaus Seßlach - Kämmerei - innerhalb der allgemeinen Amtsstunden eingesehen werden (Art. 40 KommZG, § 4 Bekanntmachungsverordnung). Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.12.2024, Az.: 9412-13/2024/1 sein Einvernehmen erteilt.
Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 309.400,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 75.500,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1. Betriebskostenumlage
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 50.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.