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Zeilberg-Echo
Ausgabe 26/2024
Aus dem Rathaus
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Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe - Wassergebühren – Abschlagszahlungen für das I. Quartal 2024/2025

Wir weisen darauf hin, dass der erste Abschlag für Wassergebühren am 31.12.2024 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2024/2025 bereits im Abrechnungsbescheid vom 12.08.2024 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender

Bankverbindung:

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG

IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59

BIC: GENODEF1LIF