Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Mittlerer Weisachgrund" folgende Haushaltssatzung:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | EUR 83.130 |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | EUR 33.550 |
| festgesetzt. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Steuersätze - entfällt
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 13.000 EUR festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Die vorstehende Haushaltssatzung mit samt ihren Anlagen des Abwasserzweckverbandes "Mittlerer Weisachgrund" liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Zimmer-Nr. 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.