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Zeilberg-Echo
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 um 16.00 Uhr im Rathaus Maroldsweisach, Hauptstraße 24, 96126 Maroldsweisach (Sitzungssaal oder Zimmer 10 im 1. OG).

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde­ und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht durch öffentlichen Anschlag am Rathaus Maroldsweisach (Eingangstüre oder Schaukasten).

Maroldsweisach, 19.12.2025
Armin Bogendörfer
Gemeindewahlleiter