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Zeilberg-Echo
Ausgabe 26/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Bürgerentscheid zum „Solarpark Gückelhirn“ abgelehnt – Gemeinderat Maroldsweisach folgt rechtlicher Einschätzung

Von Helmut Will

Maroldsweisach – Mit Spannung war die Entscheidung des Gemeinderats am Mittwochabend erwartet worden: Sollte das Bürgerbegehren gegen den geplanten „Solarpark Gückelhirn“ zugelassen werden – oder nicht? Seit dem 6. November lag der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids mit insgesamt 321 Unterschriften vor. Eingereicht hatten ihn Ingo Förster aus Altenstein und Miriam Förster aus Pfarrweisach. Beide waren – ebenso Unterstützer, aber auch sonstige Interessierte – zur Sitzung gekommen, in der sich der Rat mit dem Begehren zu beschäftigen hatte.

Bereits früh am Abend übergab Bürgermeister Wolfram Thein (SPD) das Wort an Rechtsanwalt Christopher Süß, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus der Bayreuther Kanzlei F.E.L.S. Süß, der die Gemeinde bereits im Verfahren begleitet, legte seine juristische Bewertung offen. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sei in mehreren Punkten „ungenau und irreführend“ formuliert und verstoße nach seiner Einschätzung gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot. „Eine hinreichende Bestimmtheit ist im Antrag unseres Erachtens nicht gegeben“, erklärte der Rechtsanwalt. Unter Einbeziehung obergerichtlicher Urteile sei der Antrag daher als unzulässig zu bewerten. Für zusätzliche Diskussionen sorgte ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg. Das Gericht hatte am 24. November 2025 einem Eilantrag nur teilweise stattgegeben und angeordnet, dass Satzungsbeschlüsse zur geplanten Photovoltaikanlage vorerst nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Unterlagen des Gerichts waren jedoch erst kurzfristig bei den Gemeinderäten eingetroffen, wie Martin Schramm (FW) kritisierte: „Ich hoffe, dass auch alle Gemeinderäte den Bescheid des VG gelesen haben.“

Geschäftsleiter Armin Bogendörfer entgegnete, Rückfragen hätten vorab gestellt werden können: „Diese hätte der Rechtsanwalt dann in der Sitzung beantworten können.“ Die späte Bereitstellung sei erfolgt, weil dies per E-Mail von einem einzigen Mitglied des Gemeinderats eingefordert worden war. Schramm widersprach zudem der Einschätzung von Süß, wonach die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner irregeführt worden seien. Im Schreiben des VG Würzburg sei mehrmals zu lesen, dass das Bürgerbegehren nicht zwingend unzulässig sei. Rechtsanwalt Süß hielt dagegen: Das Gericht habe lediglich über die Veröffentlichung der Beschlüsse entschieden – nicht jedoch über das Bürgerbegehren selbst. Auch Zweite Bürgermeisterin Heidi Müller-Gärtner stellte sich hinter Schramms Ausführungen und äußerte Zweifel an der juristischen Bewertung. Gemeinderat Harald Deringer (CSU) wollte wissen, welche Folgen die Entscheidung – egal in welche Richtung – nach sich ziehen würde. Süß erklärte, dass der Vorgang in jedem Fall dem Landratsamt zur weiteren Prüfung vorgelegt werden könne. Das wiederum veranlasste Gemeinderätin Ramona Schrapel (FW) zu der Frage, warum dieser Schritt nicht bereits im Vorfeld erfolgt sei. Auch die Kostenfrage kam auf: Wer trage die Ausgaben bei einem Rechtsstreit? „Die Gemeinde hat eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten übernimmt“, erläuterte Süß. Gemeinderat Dieter Hepp (CSU) zeigte sich unentschlossen: „Ich bin in meiner Entscheidung hin- und hergerissen – aber ich muss mich auf Experten verlassen.“ Bürgermeister Thein machte abschließend deutlich, dass bereits ein kleiner Formfehler dazu führen könne, dass ein Bürgerbegehren vor Gericht scheitere: „Wenn auch nur ein Punkt bei der Antragstellung nicht berücksichtigt wurde, fällt dieser bei einem Rechtsstreit vor dem VG durch.“

Die Entscheidung fiel schließlich klar aus: Neun Gemeinderatsmitglieder folgten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und votierten gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens. Drei Räte – Martin Schramm, Ramona Schrapel und Heidi Müller-Gärtner – stimmten dagegen. Damit ist das Bürgerbegehren offiziell abgelehnt. Doch der Eindruck unter den Antragstellern: Die Auseinandersetzung um den „Solarpark Gückelhirn“ geht in die nächste Runde. Weitere Tagesordnungspunkte zum Thema waren nach der Entscheidung zunächst hinfällig.