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Zeilberg-Echo
Ausgabe 3/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge möchte auf die Quartalsfälligkeiten der Abfallentsorgungsgebühren hinweisen. Die Gebühren sind zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt die Grundstücksnummer an, welche Sie neben der Bankverbindung auf Ihrem letzten Gebührenbescheid finden. Wenn Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat eingereicht haben, ist Ihrerseits nichts weiter zu veranlassen.