Die Änderungssatzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Haßberge Nr. 19/2023 am 08.12.2023 öffentlich bekanntgemacht. Sie wird nachfolgend nachrichtlich veröffentlicht:
Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Gemeinfelder Gruppe (BGS-WAS)
vom 5. Dezember 2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung „Gemeinfelder Gruppe“ folgende
2. Änderungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Gemeinfelder Gruppe“ (BGS/WAS) vom 25.11.2015 (Amtsblatt des Landratsamtes Haßberge Nr. 5/2016 vom 03.05.2016, geändert durch Satzung vom 08.12.2016 (Amtsblatt des Landratsamtes Haßberge Nr. 11/2016 vom 23.12.2016 wird wie folgt geändert:
| 1. | § 10 erhält folgende Fassung: |
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| „§ 10 |
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| Grundgebühr |
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| 1Die Grundgebühr wird durch den Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. 2Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss |
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| bis 2,5 m³ / h | 6,00 € / Monat |
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| bis 10 m³ / h | 10,00 € / Monat |
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| über 10 m³ / h | 14,00 € / Monat.“ |
| 2. | § 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung: |
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| „(3) Die Gebühr beträgt 2,25 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“ |
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt ab der Abrechnung 2024.