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Zeilberg-Echo
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungssatzung der Gemeinfelder Gruppe

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinfelder Gruppe (BGS-WAS)

Die Änderungssatzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Haßberge Nr. 19/2023 am 08.12.2023 öffentlich bekanntgemacht. Sie wird nachfolgend nachrichtlich veröffentlicht:

Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der

Gemeinfelder Gruppe (BGS-WAS)

vom 5. Dezember 2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung „Gemeinfelder Gruppe“ folgende

2. Änderungssatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Gemeinfelder Gruppe“ (BGS/WAS) vom 25.11.2015 (Amtsblatt des Landratsamtes Haßberge Nr. 5/2016 vom 03.05.2016, geändert durch Satzung vom 08.12.2016 (Amtsblatt des Landratsamtes Haßberge Nr. 11/2016 vom 23.12.2016 wird wie folgt geändert:

1.

§ 10 erhält folgende Fassung:

„§ 10

Grundgebühr

1Die Grundgebühr wird durch den Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. 2Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss

bis 2,5 m³ / h

6,00 € / Monat

bis 10 m³ / h

10,00 € / Monat

über 10 m³ / h

14,00 € / Monat.“

2.

§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Die Gebühr beträgt 2,25 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt ab der Abrechnung 2024.

Maroldsweisach, 05.12.2023
Wolfram Thein
1. Vorsitzender