über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Bundestagswahl
am 23. Februar 2025
- Fehlerberichtigung -
In der oben genannten Bekanntmachung im Zeilberg-Echo Nr. 1/2 vom 17.01.2025 auf Seite 4 ist ein Schreibfehler aufgetreten. Die Nummer des Wahlkreises Bad Kissingen wurde falsch angegeben. Die richtige Bezeichnung des Wahlkreises lautet 247 Bad Kissingen.