Zur Erstellung Ihrer Gewerbeanzeige nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) können Sie ganz einfach und kostenfrei die Formulare, die über das BayernPortaloder über die Webseite der Gemeinde zur Verfügung stehenden Formulare bzw. Online-Services nutzen.
Für die Übermittlung der Gewerbeanzeige auf elektronischem oder postalischem Wege fallen keine Gebühren an (lediglich ggf. Versandkosten im Falle der Übermittlung auf postalischem Wege). Gebühren werden von der Gemeinde nur für die eigentliche Gewerbeanzeige erhoben. Informationen über die Höhe dieser Gebühren finden Sie auf der Webseite der Gemeinde oder können telefonisch/vor Ort erfragt werden.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige der zuständigen Gemeinde ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.