Der Verbandsrat des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 in seiner Sitzung am 18.05.2017 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.08. bis einschließlich 11.08.2017 öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können während des ganzen Jahres im Rathaus Seßlach – Kämmerei – innerhalb der allgemeinen Amtsstunden eingesehen werden (Art. 40 KommZG, § 4 Bekanntmachungsverordnung). Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 17.07.2017, Az.: 960-22 Nr. 147 ZV = 241 genehmigt.
Seßlach, den 19.07.2017
gez.Martin MittagVerbandsvorsitzenderder Heilgersdorfer Gruppe
(Landkreis Coburg)
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
246.900,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
81.400,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.
Seßlach, den 19.07.2017Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppegez.Martin MittagVerbandsvorsitzender