Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Maroldsweisach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im | |
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben | |
auf | 6.370.456 EUR |
und im | |
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben | |
auf | 3.122.276 EUR |
festgesetzt. | |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |||
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. | ||
b) | für die Grundstücke (B) | 300 v.H. | ||
2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. | ||
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Maroldsweisach, 19.08.2019
Die vorstehende Haushaltssatzung des Marktes Maroldsweisach liegt während des ganzen Jahres bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Rathaus, Zimmer-Nr. 6, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2019 in der Zeit vom 02. September 2019 bis 10. September 2019 bei der Marktverwaltung Maroldsweisach,
Zimmer-Nr. 6, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich ausliegt.
Maroldsweisach, 23.08.2019