Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Mittlerer Weisachgrund" folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — EUR 68.750
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — EUR 126.775
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Steuersätze - entfällt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2018 des Abwasserzweckverbandes "Mittlerer Weisachgrund"
Die vorstehende Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes "Mittlerer Weisachgrund" liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Zimmer-Nr. 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2018 in der Zeit vom 26. November 2018 bis 04. Dezember 2018 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes "Mittlerer Weisachgrund" bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Hauptstraße 24, 96126 Maroldsweisach, Zimmer-Nr. 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich ausliegt.