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Zeilberg-Echo
Ausgabe 5/2024
Schulnachrichten
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Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25 vom 04.-14. März 2024

Liebe Eltern, wir bitten Sie mit Frau Rausch einen Termin zu vereinbaren (09532-1635 Mo, Die, Do Vormittag)

Die Anmeldung findet für alle Vorschulkinder im Sekretariat der Grundschule in Maroldsweisach statt.

Die Kinder müssen an diesen Terminen nicht vorgestellt werden.

Mitzubringen:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Bei Alleinerziehenden ist eine Urkunde über die Sorgerechtsverhältnisse vorzulegen
    Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses (bei Ehescheidungen, alleiniges Sorgerecht), wenn KEIN gemeinsames Sorgerecht vorliegt bzw. der Negativbescheinigung/Auskunft aus dem Sorgerechtsregister vom Jugendamt (bei nichtehelichen Kindern).
  • Nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen eine „Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge nach §1626a BGB“ (Sorgeerklärung) vom LRA-Jugendamt
  • Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest (wenn bereits erfolgt)
  • Impfausweis
  • Bestätigung über die Teilnahme an der Früherkennung U9
    oder eine Bestätigung über die Teilnahme an einer privatärztlichen bzw. schulärztlichen Untersuchung.

Anzumelden sind grundsätzlich alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 geboren sind. Dazu kommen die Kinder, die im vergangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. (Bitte Rückstellungsbescheid vom Vorjahr mitbringen!) und natürlich auch die Kinder, für die im vergangenen Schuljahr der „Einschulungskorridor“ genutzt wurde.

Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.2018) geboren sind, können unter gewissen Voraussetzungen vorzeitig eingeschult werden.

Neu ist, dass die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden können. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. insbesondere § 2 der Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird („Einschulungskorridor“).

Vereinbaren Sie bitte auch in diesem Fall einen Termin mit Frau Rausch.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2023/24 bis spätestens 10. April schriftlich mitteilen.

Geben die Eltern bis zum 10. April 2024 keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

Geplante Anmeldungen am Diagnose- und Förderzentrum Ebern:

Kinder, die zum Schuljahr 2024/25 im Förderzentrum Ebern eingeschult werden sollen, müssen trotzdem an der Grundschule Maroldsweisach angemeldet werden. Danach erfolgt die Überweisung an das Förderzentrum durch die Grundschule.

Kinder, die bereits jetzt die SVE bzw. den Förderkindergarten in Ebern besuchen und am Förderzentrum eingeschult werden sollen, werden direkt dort angemeldet.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Daniela Thauer, Rin