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Zeilberg-Echo
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung - Solarpark Gresselgrund

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für

10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "D03 Solarpark Gresselgrund 01"

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "D03 Solarpark Gresselgrund 01"

Der Marktgemeinderat von Maroldsweisach hat in seiner Sitzung vom 20.07.2020 die Einleitung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans, sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „D03 Solarpark Gresselgrund 01“ mit Vorhabens- und Erschließungsplan beschlossen. Die Beschlüsse wurden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mitgeteilt.

Beide Verfahren werden gem. 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „D03 Solarpark Gresselgrund 01“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich wurden in der Sitzung des Marktes Maroldsweisach am 27.06.2022 beschlossen. Die Unterlagen lagen vom 29.07.2022 bis 05.09.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 29.07.2022 bis 05.09.2022 beteiligt.

Die eingegangen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung am 27.02.2023 abgewogen und die Entwürfe zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans, sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „D03 Solarpark Gresselgrund 01“ mit Vorhabens- und Erschließungsplan in der Fassung vom 23.01.2023 beschlossen.

Der Geltungsbereich befindet sich im südlichen Marktgebiet von Maroldsweisach südöstlich von Ditterswind. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in den Änderungsbereichen Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Abbildung Bereich der Änderung des FNP nicht maßstäblich:

Der Geltungsbereich des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 1519, 1521, 1522, 1523, 1524, 1525, jeweils Gemarkung Ditterswind, Marktgebiet Maroldsweisach, Landkreis Haßberge. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos). Der Kartenausschnitt beinhaltet auch die externe Ausgleichsflächen Fl. Nr. 1537 und Fl. Nr. 420 Gemarkung Ditterswind sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 506 und 507 alle Gemarkung Gemeinfeld für die Herstellung von Lebensräumen für 8 Feldlerchen- und 2 Wiesenschafstelzenreviere.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. Im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

Es erfolgt für die Entwürfe zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans, sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „D03 Solarpark Gresselgrund 01“ mit Vorhabens- und Erschließungsplan jeweils in den Fassungen vom 23.01.2023 bestehend aus Planblatt und Begründung und weiteren Anlagen, die vom Marktrat in seiner Sitzung vom 27.01.2023 gebilligt und zur Auslegung bestimmt wurden, die öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB i. V.m. §3 Planungsicherstellungsgesetz (Plan-SiG):

von Montag, 27.03.2023 bis einschließlich Freitag 28.04.2023

Die Unterlagen können unter auch auf der Internetseite des Marktes unter https://www.maroldsweisach.de/bauleitplanverfahren-1 unter der Rubrik Bekanntmachungen ab dem 20.03.2023 eingesehen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus des Marktes Maroldsweisach (Zimmer-Nr. 9, Hauptstraße 24, 96126

Thein Wolfram
Erster Bürgermeister