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Zeilberg-Echo
Ausgabe 8/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Infoabend Bundeskinderschutzgesetz

Kreisjugendring Haßberge (KJR) veranstaltet am 20. April in Kooperation mit dem Kreisjugendamt einen Infoabend zum Bundeskinderschutzgesetz.

Infoabend zum Bundeskinderschutzgesetz

Am 01.01.2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Die Neufassung des § 72a SGB VIII konkretisiert den allgemeinen staatlichen Schutzauftrag und hat seitdem direkte Auswirkungen auf die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vereinen und Verbänden im Landkreis Haßberge. Ziel des Gesetzes ist der bestmögliche Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Vorbeugung von Kindeswohlgefährdungen und sexualisierter Gewalt sowie Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.

Seit Inkrafttreten sind über zehn Jahre vergangen. Zuständigkeiten und Vorstandschaften haben gewechselt und es gibt regelmäßig Fragen zu den aus dem § 72a SGB VIII resultierenden Aufgaben und Verpflichtungen für die Vereine und Jugendverbände: „Hat unser Verein eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt geschlossen?“, „Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen - und wer nicht?“, „Wer übernimmt die Einsicht?“,

In Kooperation mit dem Kreisjugendamt veranstaltet der KJR Haßberge am 20.04.2023 um 18:00 Uhr einen „Infoabend zum Bundeskinderschutzgesetz“ im Landratsamt Haßberge. Vorstände, Vorsitzende von Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, ehrenamtlich Aktive sowie weitere Interessierte haben die Möglichkeit, sich über Hintergründe, Ziele und konkrete gesetzliche Vorgaben sowie die Umsetzung des § 72a SGB VIII im Landkreis Haßberge zu informieren bzw. ihr Wissen aufzufrischen. Der Infoabend ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis 13.04.2023 unter www.kjr-has.de (Termine) erforderlich.