Zu beachten bei Anmeldung eines Wohnsitzes in den Mitgliedsgemeinden:
Eine Wohnsitzanmeldung ist nur unter Vorlage aktuell gültiger Ausweisdokumente der zuziehenden Personen, sowie einer vom Vermieter/Eigentümer unterzeichneten Wohnungsgeberbestätigung möglich.
Bitte bringen Sie zudem entsprechende Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Partners) mit.
Bitte beachten Sie zudem, dass die gesetzliche Frist zur Anmeldung von Wohnsitzen 2 Wochen nach Einzug beträgt. Bei Versäumnissen der Meldepflicht können zur Durchsetzung Verwarngelder erhoben werden.