Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.288.850 EUR
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.396.300 EUR
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.658.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 310 v. H.
b) für die Grundstücke (B) — 310 v. H.
2. Gewerbesteuer — 350 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 105.000 EUR festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 25.07.2024 (AZ K.20-941-230005) die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Marquartstein wird hiermit bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Haushaltssatzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Marquartstein, Auslegungsraum, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.