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Marquartsteiner und Staudach-Egerndacher Nachrichten
Ausgabe 18/2024
Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein
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Reisepässe und Personalausweise

Zu beachten bei Anmeldung eines Wohnsitzes in den Mitgliedsgemeinden:

Nach § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) hat jede Person, die eine neue Wohnung bezieht, diese innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei Versäumnissen der Meldepflicht können Verwarngelder erhoben werden.

Eine Wohnsitzanmeldung ist nur unter Vorlage aktuell gültiger Ausweisdokumente der zuziehenden Personen, sowie einer vom Vermieter/Eigentümer unterzeichneten Wohnungsgeberbestätigung möglich.

Bitte bringen Sie zudem entsprechende Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Partners) mit.