Solche Überschriften prägen leider oft das Zeitungsbild während der Faschingszeit.
Kaum sind die „Heiligen drei Könige“ an ihrem Ziel angekommen, so ist man auch schon mitten drin im närrischen Treiben voller Faschings-Partys, bei denen man hinsichtlich der Aufnahme alkoholischer Getränke wahrlich nicht unterversorgt ist.
Leider zeigt die Erfahrung, dass sich insbesondere während der Faschingszeit vermehrt alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende „Närrinnen“ und „Narren“ hinters Steuer ihres Fahrzeugs setzen. Dabei bedenken diese oft nicht, dass sie sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder schwere Verkehrsunfälle verursachen können. Nebenbei riskiert man bereits ab 0,3 Promille seinen Führerschein, wenn man „alkoholbedingte Ausfallerscheinungen“ zeigt. Was der Verlust der Fahrerlaubnis bedeutet, kann jeder Einzelne für sich selbst befinden. Zudem werden Trunkenheitsdelikte erfahrungsgemäß mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
Um die Verkehrssicherheit während der „fünften Jahreszeit“ bestmöglich zu gewährleisten, sind verstärkte Kontrollen, welche auch von der Grassauer Polizei durchgeführt werden, unerlässlich.
Um sich und anderen den Spaß an den Faschingsveranstaltungen nicht zu verderben:
Seien Sie ein Vorbild und fahren Sie sicher!
Eine fröhliche und unfallfreie Faschingszeit wünscht Ihnen