Titel Logo
Marquartsteiner und Staudach-Egerndacher Nachrichten
Ausgabe 21/2025
Gemeinde Marquartstein
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung des öffentlichen Parkplatzes „Hochgernparkplatz“ als Ortsstraße

Mit Beschluss des Gemeinderates Marquartstein vom 06.10.2025 wird die nachfolgende Parkplatzfläche gemäß Art. 6 BayStrWG mit Wirkung vom 01. November 2025 zur öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet:

1.

Bezeichnung des Straßenzuges: Hochgernparkplatz (Ortsstraße – öffentlicher Parkplatz)

2.

Flurnummern: Fl.-Nr. 105/1 und 105/5 (Bayerische Staatsforsten)

3.

Lage: Zufahrt von der Burgstraße, Flächen laut Plan.

4.

Größe: ~ 2320 m²

5.

Widmungsbeschränkungen: keine

6.

Baulastträger: Gemeinde Marquartstein

Die genaue Widmungsfläche ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich und kann im Detail auch im Rathaus Marquartstein, Rathausplatz 1, Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12:00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr) und auf der Homepage der Gemeinde Marquartstein unter https://www.marquartstein.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München

Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München

Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Marquartstein, den 17.10.2025
Gemeinde Marquartstein — (Siegel)
Andreas Scheck, Erster Bürgermeister