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Marquartsteiner und Staudach-Egerndacher Nachrichten
Ausgabe 23/2023
Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein
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Antrag auf Abzug Freimenge Kanalbenutzungsgebühr im Einzugsbereich der Ortskanalisationen Marquartstein und Staudach-Egerndach

Ab dem Abrechnungsjahr 2018 wurde ein Antragsformular für den Abzug der Freimengen bei den Kanalbenutzungsgebühren eingeführt. Dieses muss künftig verwendet werden und ist spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres des Abrechnungsjahres einzureichen. Das Antragsformular finden Sie zum Ausdrucken auf der Internetseite der Gemeinde Marquartstein (www.marquartstein.de -> Bürgerservice -> Formulare) oder erhalten Sie bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein in der Kämmerei (1. OG).

Diesem Antrag sind bei Landwirten aktuelle Nachweise der Großvieheinheiten (z.B. Mehrfachantrag/Bestandsregister, aus welchen die Zahl der GVE 2022 ersichtlich ist) bzw. von Bäckereien Nachweise über die gekauften Mehlmengen oder Ähnliches für das Jahr 2023 beizufügen.

Den fertig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte in der Kämmerei bei Frau Wendt ab oder senden diesen per E-Mail an alexandra.wendt@marquartstein.de.

Bitte beachten Sie: Bei der Frist vom 15.02.2024 handelt es sich um eine Ausschlussfrist, verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Abzug der Freimenge ist nach diesem Datum für das Abrechnungsjahr 2023 nicht mehr möglich.

Wir bitten um entsprechende Beachtung und termingerechte Vorlage der Nachweise.