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Marquartsteiner und Staudach-Egerndacher Nachrichten
Ausgabe 24/2025
Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein
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Antrag auf Abzug von Freimengen bei den Kanalbenutzungsgebühren

Um einen Abzug von Freimengen bei den Kanalbenutzungsgebühren im Einzugsbereich der Ortskanalisationen Marquartstein und Staudach-Egerndach zu erhalten, ist der Antrag auf Rückerstattung der Abwassergebühr für das jeweilige Abrechnungsjahr spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres einzureichen. Das Antragsformular finden Sie zum Ausdrucken auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde (www.marquartstein.de bzw. www.staudach-egerndach.de / Service / Formulare) bzw. über de QR-Code unten

oder Sie erhalten es bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein in der Kämmerei (1. OG).

Diesem Antrag sind von Landwirten aktuelle Nachweise der Großvieheinheiten (z.B. Bestandsregister, Viehverzeichnis, aus welchen die Zahl der GVE im Abrechnungsjahr ersichtlich ist) bzw. von Bäckereien Nachweise über die gekauften Mehlmengen oder Ähnliches für das Abrechnungsjahr beizufügen.

Den ausgefüllten Antrag geben Sie bitte in der Kämmerei bei Frau Wendt ab oder senden diesen per E-Mail an alexandra.wendt@marquartstein.de.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Frist vom 15.02.2026 um eine Ausschlussfrist handelt. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Abzug der Freimenge ist nach diesem Datum für das Abrechnungsjahr 2025 nicht mehr möglich.

Wir bitten um entsprechende Beachtung und termingerechte Vorlage der Nachweise.