Zu beachten bei Anmeldung eines Wohnsitzes in den Mitgliedsgemeinden:
Eine Wohnsitzanmeldung ist nur unter Vorlage aktuell gültiger Ausweisdokumente der zuziehenden Personen, sowie einer vom Vermieter/Eigentümer unterzeichneten Wohnungsgeberbestätigung möglich.
Bitte bringen Sie zudem entsprechende Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Partners) mit.