Auf Grund der Art. 10 Abs. 2 VGemO und Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.245.500 EUR
und im
VERMÖGENSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 96.000 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage:
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 964.000 EUR festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 4.563 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 211,26 EUR festgesetzt. |
Investitionsumlage:
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 26.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Marquartstein, 18.04.2024
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 18.04.2024 (AZ 3.20-941-230005) die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt; sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein wird hiermit bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Haushaltssatzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Marquartstein, Auslegungsraum, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.