Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester im Gemeindegebiet Mitteleschenbach abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Erteilung der Ausnahmegenehmigung vorliegen:
| • | Mindestalter: 18 Jahre |
| • | wenn das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden soll: |
| ein Einverständnis der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückeigentümers | |
| • | ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes |
| Begründete Anlässe können beispielsweise sein: | |
| • | eine Goldene Hochzeit, |
| * ein runder Geburtstag oder | |
| • | ein sonstiges Jubiläum |
Für die Ausnahmegenehmigung ist ein schriftlicher\telefonischer Antrag (auch per Mail) an die Gemeindeverwaltung Mitteleschenbach zu stellen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.