Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Mitteleschenbach wird jeder Geburtstag ab dem 60. Lebensjahr (dann wieder ab dem 65. Geburtstag) und Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit veröffentlicht.
Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages oder Ehejubiläums nicht wünschen, bitten wir dies in der Gemeindeverwaltung Mitteleschenbach zu melden. Diese Übermittlungssperre gilt unbefristet. Die Mitbürger, die sich bei der Gemeindeverwaltung nicht melden, werden automatisch veröffentlicht.