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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus
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Landratsamt Ansbach führt digitalen Bauantrag ein

Seit dem 1. Januar 2024 können beim Landratsamt Ansbach Bauanträge online eingereicht werden. Der Landkreis Ansbach ist damit eine von etwa 60 Gebietskörperschaften in Bayern, bei denen dies möglich ist. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin zugelassen.

Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Papier: Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über Online-Formulare beim Landratsamt einzureichen. Zu finden ist dieser unter www.landkreis-ansbach.de im Bereich „Bauen und Wohnen“ oder über das Stichwort „Bauantrag“ in der Suchzeile. Auch am Computer entworfene Pläne können sofort an den Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen gibt die Software zahlreiche Hilfestellungen, sie listet zum Beispiel erforderliche Bauvorlagen auf. Dies soll dafür sorgen, dass die Bauanträge sofort vollständig eingereicht werden.

Für die Beratung von Bauwilligen und Planungsbüros sind weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartner. Diese werden wie bisher in den Genehmigungsprozess miteinbezogen.

Mit dem 1. Januar 2024 änderte sich zugleich die Zuständigkeit für die Annahme von vielen Anträgen, die weiterhin in Papierform eingereicht werden: Eingangsbehörde ist dann üblicherweise das Landratsamt – statt wie bisher die Gemeinden. Eine Ausnahme stellen schriftliche Anträge für das Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Befreiung dar. Diese sind weiterhin über die zuständige Gemeinde einzureichen. Wer wissen möchte, wo welcher Antrag einzureichen ist und wie die Einreichung über den Online-Assistenten oder die Nachreichung fehlender Unterlagen funktioniert, findet eine ausführliche Anleitung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/ im Menü „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“. Dort gibt es auch Testversionen der Online-Assistenten.