Am Donnerstag, 20. Februar 2025 findet um 19.30 Uhr im Gasthaus Lederer eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft statt.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden |
| 3. | Kassenbericht |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Vollzug des Beschlusses zur Jagdpachtverlängerung |
| 6. | Änderung der Nachfolgeregelung im Jagdpachtvertrag mit Neuaufnahme von drei neuen Jagdpachtnachfolgern. |
| 7. | Haushaltsplan 2025 (Verwendung der Jagdpacht) |
| 8. | Verschiedenes |
Ein Jagdgenosse kann sich durch Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder durch einen anderen Bevollmächtigten derselben Jagdgenossenschaft vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Zu dieser Versammlung sind alle Jagdgenossen herzlich eingeladen.