die unsachgemäße Entsorgung einiger Stoffe verursacht einen erhöhten Wartungs- bzw. Reparaturaufwand in unserer Kläranlage. Jeder einzelne kann dazu beitragen das Abwasser frei von Abfällen zu halten und die Notwendigkeit aufwendiger Reinigungsverfahren in den Kläranlagen zu verringern:
- Medikamentenreste dürfen nie in der Toilette entsorgt, sondern müssen in den Restmüll gegeben werden. Manche Apotheken nehmen sie aus Kulanz auch zurück.
- Auch Speiseöl und Essensreste gehören nicht in die Toilette. Speisereste ziehen Ratten an, Öle und Fette verstopfen auf Dauer die Rohre und sind nur schwer aus dem Abwasser zu entfernen.
- Zigarettenkippen und Katzenstreu haben ebenfalls nichts in der Toilette zu suchen. Letzteres nimmt Flüssigkeit auf und wird steinhart, was auch zu Verstopfungen führt.
- Auch Schminke, Hygieneartikel, Kondome, Feuchttücher und Windeln dürfen nicht im Klo entsorgt werden. Neben der Verstopfungsgefahr bringen sie jede Menge Mikroplastik ins Abwasser ein. Insgesamt landen hierzulande jährlich 48.000 Tonnen Mikroplastik im Abwasser.
- Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist es grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser, also über Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen.
In die Toilette gehören nur das große und kleine Geschäft, Toilettenpapier und Putz- bzw. Wischwasser. Dieses sollte übrigens nicht in den Straßengully geschüttet werden wenn dort ein Trennsystem vorhanden ist, denn von dort fließt es meist in die Regenkanalisation und damit ungeklärt in ein Gewässer.
Ich möchte Sie deshalb alle bitten sich an diese Regeln zu halten, Sie vermeiden damit die Verschmutzung unserer Gewässer und verursachen keine unnötige Kosten, die dann zu einer Erhöhung der Abwassergebühren führen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung
Stefan Bußinger
1.Bürgermeister