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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Die Gemeinde weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet sind, Bäume, Hecken und Sträucher entlang von Straßen, Gehwegen sowie Feld- und Waldwegen regelmäßig zurückzuschneiden.

Überhängende Äste, in den Verkehrsraum ragender Bewuchs oder eingeschränkte Sichtverhältnisse können die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden sowie dem motorisierten Verkehr erheblich beeinträchtigen. Besonders an Kreuzungen, Einmündungen und schmalen Wegen ist auf freie Sicht zu achten.

Bitte stellen Sie sicher, dass

Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen nicht verdeckt werden,

Geh- und Fahrbahnen sowie Feld- und Waldwege ungehindert nutzbar sind,

keine Gefährdung durch herabfallende Äste entsteht.

Der regelmäßige Rückschnitt dient der Verkehrssicherheit und hilft, Unfälle zu vermeiden. Die Gemeinde bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer um Mithilfe und bedankt sich für das verantwortungsbewusste Engagement im Interesse der Allgemeinheit.