Sehr geehrte Grundstückseigentümerin,
sehr geehrter Grundstückseigentümer,
die Vermessungsarbeiten durch das beauftragte Fachbüro Dr. Schulte|Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim zur Erhebung von Beiträgen für die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Vermessungen waren erforderlich, um die Grundlagen für die Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Mitteleschenbach zu ermitteln. Herstellungsbeiträge sind die erstmaligen Anschlusskosten für neu geschaffene Grundstücks- und Geschossflächen. Die erstmalige Beitragspflicht zu Herstellungsbeiträgen ist bereits für die meisten Bürger der Gemeinde lange abgegolten. Auch eine nun ggf. neue Höhe der Beiträge bedeutet nicht eine nachträgliche Beitragspflicht (Erhöhung) oder Beitragserstattung (Minderung) gegenüber den bisherigen Beitragssätzen. Betroffen von den neu kalkulierten Beitragssätzen sind also nur Bürger, die zukünftig neue Beitragsflächen schaffen.
Zur Bedeutung dieser Arbeiten möchten wir Sie gerne ausführlich informieren und laden Sie deshalb zu folgender Bürgerinformationsveranstaltung ein:
um 19.00 Uhr in der Mönchswaldhalle, Rathausstraße 34, 91734 Mitteleschenbach.
In dieser Versammlung wird Herr Michael Schulte vom Fachbüro zusammen mit den Vertretern der Gemeinde die Grundlagen der Flächenerfassung umfassend erläutern. Bringen Sie bitte zum besseren Verständnis des Vortrages Ihr Flächenaufmaßblatt mit, welches Ihnen anfang November zugestellt wird. Einzelaufklärungen sind an diesem Abend aber nicht vorgesehen.
Hierfür bietet die Gemeinde gesonderte Anhörungstermine an folgenden Tagen an:
| von 9.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr, | |
| Mittwoch, 20.11.2024, | von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr, |
im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausstraße 2,
91734 Mitteleschenbach.
Das für die Flächenerfassungen beauftragte Fachbüro Dr. Schulte|Röder Kommunalberatung ist zu diesen Terminen mit seinen fachkundigen Mitarbeitern anwesend. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine vorherige Terminvereinbarung leider nicht möglich ist. Sie können Ihre Anliegen während der o.g. Zeiten ohne Termin im Sitzungssaal vortragen. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie Auskunft über die Grundstücks- und Geschossflächen, die speziell Ihr Grundstück betreffen. Auch sonstige Fragen können geklärt werden. Bei Unklarheiten besteht erforderlichenfalls die Möglichkeit zur Nachmessung an Ihrem Grundstück. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit, um eventuelle Unklarheiten beseitigen zu lassen und um Auskunft für Ihre Fragen zu erhalten.