Immer wieder erreichen uns Beschwerden über Hundekothaufen auf öffentlichen Gehwegen und in privaten und öffentlichen Grünanlagen.
Es ist verboten, öffentliche Straßen und Grünflächen, Geh- oder Radwege sowie Futterwiesen durch Hunde verunreinigen zu lassen. Hundehalter sind daher verpflichtet, Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Zu diesem Zweck sollte jeder, der seinen Hund auf öffentlichen Straßen und Grünflächen, Geh- oder Radwegen führt, eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten oder sonstiger geeigneter Behälter zur Aufnahme und zum Transport der Verunreinigungen mitführen und diese dann ordnungsgemäß entsorgen.
Hundekotbeutel erhalten Sie kostenlos im Rathaus.
Bitte respektieren Sie den Unmut vieler Mitbürger über Hundekot und sorgen mit einem verantwortungsbewussten Verhalten für ein gutes Miteinander.