Der Gemeinderat hat am 09. Oktober 2025 folgende Satzung beschlossen, welche hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Satzung über die Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Mitteleschenbach vom 10. Oktober 2025
Die Gemeinde Mitteleschenbach erlässt nach Art. 23 i.V.m. Art. 34 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, folgende
Die erste Bürgermeisterin / der erste Bürgermeister der Gemeinde Mitteleschenbach ist ab 01. Mai 2026 Beamtin / Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeisterin bzw. berufsmäßiger Bürgermeister).
Gleichzeitig wird die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung des 1. Bürgermeisters vom 26. September 1983 aufgehoben.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.