Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung:
BVNr. 70: Sankt-Walburg-Straße, Ortsstraße, Flurnummer 1526/10, Gemarkung Mitteleschenbach,
Gesamtlänge 52 m, neu gewidmet 52 m.
Anfangspunkt:
Einmündung bei Flurnummer 148/1
Endpunkt:
Flurnummer 1533/5
2. Verfügung
2.1 Verfügung: Die unter Ziffer 1 bezeichnete Straße wird gewidmet zur Ortsstraße.
2.2. keine
3. Träger der Straßenbaulast
Gemeinde Mitteleschenbach
4. Wirksamwerden
Die Widmungsverfügung wird wirksam am 01.01.2025, gemäß Gemeinderatsbeschluß vom 07.11.2024.
5. Sonstiges
Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden bei:
Gemeindeverwaltung Mitteleschenbach, Rathausstraße 2, 91734 Mitteleschenbach, in der Zeit vom 02.12.2024 bis 30.12.2024.