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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 11/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Hebesätze für die Grundsteuer angepasst. Zur Entscheidungsfindung hatte Kämmerer Stefan Beyerlein eine Liste mit den bisherigen Einnahmen vorbereitet. Leider sind diese Werte nicht einfach vergleichbar da aktuell noch von etwa 10% der Grundstückseigentümer keine Meldung vorliegt und laut Aussage des Finanzamtes davon auszugehen ist, das etwa 15% der veranlagten Grundstücke fehlerhaft sind. Weitere Schwierigkeiten bei dem Vergleich liegen darin dass die gemeindlichen Grundstücke in der neuen Darstellung mit aufgenommen wurden und landwirtschaftliche Anwesen zum Teil aus der Grundsteuer A entnommen wurden und der Grundsteuer B zugeteilt wurden. Trotz all dieser Unsicherheiten ist der Gemeinderat verpflichtet die Hebesätze für das kommende Jahr festzulegen. Nach langer Diskussion wurde der Hebesatz B von 340 auf 220 Prozentpunkte gesenkt und der Hebesatz A von 340 auf 420 Prozentpunkte angehoben. Dies führt nach aktueller Berechnung zu einer minimalen Erhöhung der Einnahmen, allerdings liegen wir damit mit beiden Hebesätzen unter dem Durchschnitt im Landkreis Ansbach. Auf Grund der herrschenden Unsicherheiten ist eine Nachberechnung am Ende des kommenden Jahres aber definitiv erforderlich. Die Auswirkungen auf den Einzelnen können natürlich höchst unterschiedlich sein da die Festlegung des Messbetrages hier ausschlaggebend ist. Diesen legt allerdings nicht die Gemeinde sondern das Finanzamt fest. Falls Sie der Meinung sind das dieser fehlerhaft ist wenden sie sich deshalb bitte an das Finanzamt in Ansbach. Bei grundsätzlichen Fragen dürfen sie sich natürlich gerne in der Verwaltung melden.