Leider kommt es mittlerweile gehäuft vor, dass sich die Hinterlassenschaften von Pferden auf unseren Gemeindestraße wiederfinden. Wir möchten darauf hinweisen das diese unverzüglich zu entfernen sind. Hierzu ein Auszug aus der StVo: „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen“. Ich möchte alle Pferdebesitzer bitten dies in Zukunft zu berücksichtigen. Besser wäre es natürlich wenn man, so weit möglich, das Ausreiten auf öffentlichen Straßen vermeiden könnte.