Der Gemeinderat hat am 20. November 2025 folgende Satzung beschlossen, welche hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Satzung über die Rechtsstellung
der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters
der Gemeinde Mitteleschenbach
vom 21. November 2025
Die Gemeinde Mitteleschenbach erlässt nach Art. 23 i.V.m. Art. 34 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, folgende
Satzung
§ 1
Festlegung der Rechtsstellung
Die erste Bürgermeisterin / der erste Bürgermeister der Gemeinde Mitteleschenbach ist ab 01. Mai 2026 Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter (ehrenamtliche Bürgermeisterin oder Bürgermeister).
Gleichzeitig wird die Satzung über die Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Mitteleschenbach vom 10. Oktober 2025 aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mitteleschenbach, den 21. November 2025
Gemeinde Mitteleschenbach — (Siegel)