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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Wir machen wiederum darauf aufmerksam, dass nach der geltenden Verordnung der Gemeinde Mitteleschenbach alle Anlieger (ggf. auch Hinteranlieger) die Gehbahnen, die an ihr Grundstück grenzen, oder die ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten von Schnee und Eis zu befreien haben, d.h. in sicherem Zustand zu halten haben.

Außerdem ist untersagt, den Schnee aus einem Privatgrundstück auf öffentliche Verkehrsflächen zu räumen.

Diese Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr. Die Bestreuung hat bei Bedarf mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu erfolgen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Parkende Fahrzeuge auf den Straßen behindern den Winterdienst. Deshalb sollten Autos, soweit möglich, im eigenen Grundstück geparkt werden. Wir bitten dies zu beachten!