Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes im Südwesten von Mitteleschenbach
Abbildung 2: Geplanter Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Moosbachgrund“
Frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Moosbachgrund“ der Gemeinde Mitteleschenbach;
Der Gemeinderat von Mitteleschenbach hat in der Sitzung vom 13.02.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Am Moosbachgrund“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Vermeidung von Fehlentwicklungen und Sicherung des Gebietscharakters als ländliches Wohngebiet mit überwiegender Einfamilienhausbebauung durch die nähere Definition und Beschränkung der zulässigen Art der baulichen Nutzung.
Der Gemeinderat von Mitteleschenbach hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Moosbachgrund“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Vorentwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das im Lageplan dargestellte Gebiet werden daher
von Donnerstag, 15.01.2026 bis einschließlich Montag, 16.02.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Mitteleschenbach www.mitteleschenbach.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen à „Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht.
Zusätzlich dazu können die Unterlagen in diesem Zeitraum
im Rathaus der Gemeinde Mitteleschenbach,
Rathausstraße 2, 91734 Mitteleschenbach im 1. Stock
zu den üblichen Dienststunden (siehe unten) eingesehen werden.
| Die üblichen Dienststunden sind | |
| Montag: | 08 - 12 Uhr u. 14 – 17 Uhr; |
| Dienstag: | 08 – 12 Uhr u. 13 - 17 Uhr; (nur nach telefonischer Vereinbarung bis 18 Uhr); |
| Mittwoch: | 08 -12 Uhr; |
| Donnerstag: | 08 - 12 Uhr u. 13 - 17 Uhr; |
| Freitag: | 08 - 14 Uhr. |
Die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind in den veröffentlichten Unterlagen ersichtlich. Mündliche Auskünfte werden bei Bedarf erteilt.
Stellungnahmen sollen während der Frist vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an „bauverwaltung@wolframs-eschenbach.de“ oder bei Bedarf schriftlich bzw. während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Zeitgleich werden nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Äußerung bzw. Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ des ebenfalls öffentlich ausliegt.