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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung VG

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach für das Haushaltsjahr 2023

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach hat am 31.01.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 02.02.2023, Az. 941.04-008/001 SG 22, zu der Satzung, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, Stellung genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Danach liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für den Rest des Jahres öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Wolfram-von-Eschenbach-Pl. 1, 91639 Wolframs-Eschenbach, (Zimmer 1.03) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 und 26 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  822.500,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  70.000,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 597.000,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 (amtl. Statistik) auf 4.831 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 123,58 Euro (gerundet) festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Wolframs-Eschenbach, den 08. Februar 2023

gez.

(Siegel)

Dörr

Gemeinschaftsvorsitzender