In diesem Jahr findet für die Amtszeit 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen und Schöffinnen statt.
Zur Zeit werden daher in allen Kommunen Bayern Vorschlagslisten erarbeitet, die der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen und aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenauswahlschluss die endgültige Auswahl erfolgen wird. Die Vorschlagsliste soll dabei alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Sie können sich daher bis
31. März 2023
für dieses Amt bewerben oder eine andere geeignete Person vorschlagen. Für die Bewerbung bzw. Vorschlag sind einheitliche Bewerbungsformulare des Landgerichts zu verwenden. Diese können in der Gemeindeverwaltung entweder telefonisch 09871/501 oder per Mail gemeinde@mitteleschenbach.de angefordert werden. Auch ist eine persönliche Vorsprache möglich.
Wir benötigen folgende Angaben:
| • | Familienname, ggfs. Geburtsname, Vorname |
| • | Familienstand |
| • | Geburtsdatum und -ort |
| • | Beruf |
| • | Straße und Hausnummer |
| • | sowie ggfs. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten. |