Der Gemeinderat von Mitteleschenbach hat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 20.02.2023, Az. 941.03-0030/001 SG 22, Stellung genommen. Die erforderliche Genehmigung nach Art. 71 Abs. 2 GO für die Kreditaufnahme wurde erteilt. Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).
Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich im Rathaus der Gemeinde Mitteleschenbach, Rathausstraße 2, 91734 Mitteleschenbach oder in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Gemeinde Mitteleschenbach folgende
§ 1
Für das Haushaltsjahr 2023 wird der Haushaltsplan
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 3.281.100,00 Euro
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 2.922.200,00 Euro
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.300.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 380 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) — 340 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | |
|
| a) | nach dem Gewerbeertrag — 340 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Mitteleschenbach, den 23. Februar 2023 | |
gez. | (Siegel) |
Bußinger | |
1. Bürgermeister | |