Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Mitteleschenbach
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus

Friedrich Auernhammer, LBG-Sicherheitsberater, besucht ab April 2025 die landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe in Mitteleschenbach sowie den dazugehörigen Ortsteilen. Bei Fragen telefonisch erreichbar unter 0561/785-15445

Gemeinsam Arbeitsunfälle verhindern

Friedrich Auernhammer, Mitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), ist ab April 2025 in der Gemeinde Mitteleschenbach mit allen Ortsteilen unterwegs, um gemeinsam mit den landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betriebsunternehmern mögliche sicherheitstechnische Schwachstellen auf deren Betrieben aufzudecken und Beratungen durchzuführen.

Der Mitarbeiter der SVLFG ist nach § 17 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) verpflichtet, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. Die versicherten Unternehmer – auch wenn es sich um Kleinstbetriebe handelt – haben nach § 19 SGB VII die Besichtigung zu ermöglichen.

Gravierende Mängel, die unverzüglich zu beseitigen sind

Immer wieder gibt es Kleinigkeiten, die können repariert werden, wenn die Zeit dafür günstig ist. Manche Mängel sind jedoch so schwerwiegend, dass sie sofort beseitigt werden müssen, denn von ihnen geht eine Gefährdung aus, die Leib und Leben bedroht. Dazu gehören zum Beispiel:

-

Fehlende oder defekte Absturzsicherungen an Bodenöffnungen, Treppen, Güllegrubenöffnungen, etc.

-

Fehlendes Leiterzubehör wie etwa Leiterhaken, -spitzen und –stützen sowie Sicherungen gegen das Auseinanderziehen der Leiter

-

Fehlende oder defekte Aufstiege an Schleppern, Anhängern oder Maschinen

-

Fehlende Zapf- und Gelenkschutzwellenvorrichtungen

-

Fehlende und unvollständige Schutzvorrichtungen, etwa bei Kreissägen, Förderschnecken oder Wellen

-

Rutsch und Stolperstellen auf Betriebswegen und Treppen

-

Fehlende Persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Gesichts-, Augen-, oder Gehörschutz und Schnittschutzhosen für Waldarbeiten sowie Sicherheitsschuhe

-

Fehlende Schutzmaßnahmen gegen ausschlagende Rinder

-

Fehlende Torsicherungen

Ihre Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau

Geschäftstelle:

Tunnelstraße 29

86156 Augsburg