Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen liegt
in der Zeit vom 03. Mai 2023 bis 17. Mai 2023
im Rathaus der Gemeinde Mitteleschenbach,
Rathausstraße 2, 91734 Mitteleschenbach,
zu jedermanns Einsicht auf. Nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist bis einschließlich 26. Mai 2023 kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Mitteleschenbach, Rathausstraße 2, 91734 Mitteleschenbach Einspruch erhoben werden.
Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG (Abschnitt II. Nr. 3 der Schöffenbekanntmachung) entweder nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG (Nrn. 4, 5.1 bis 5.7) nicht aufgenommen werden sollten (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 27. Oktober 2022).
Gemeinde Mitteleschenbach